Prinzip des Bausparens

Erklärung des Bausparvertrages

Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den der Anleger (Bausparer) mit einer Bausparkasse abschließt. Hauptsächlich wird er für die Finanzierungen von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen (z.B. Kauf, Bau oder Renovierung einer Immobilen) eingesetzt. Aber auch als sichere Sparform wird der Bausparvertrag auch gerne verwendet, da hier der Guthabenzinssatz garantiert und oft höher ist als bei einem Sparbuch oder Tagesgeldkonto.

Die vertraglich vereinbarte Bausparsumme (z.B. 100.000€) wird zu einem vertraglich festgelegten Prozentsatz angespart. Der bis zur abgeschlossenen Vertragssumme fehlende Teil wird bei Zuteilung als Bauspardarlehen (z.B. 60.000€) gewährt, so dass der Bausparer bei Zuteilung über die volle Summe (= Sparguthaben + Darlehen) verfügen kann.
Auf dieses Darlehen kann der Sparer auch verzichten.

Der Bausparvertrag ist eine Anlageform für die vermögenswirksamen Leistungen, bei der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie die Rendite erhöhen können. Bausparen ist auch Riester-tauglich.

Berechtigter Personenkreis

 Hier gibt es keine Einschränkungen. Sowohl Kinder (inkl. den Erziehungsberechtigten), als auch Erwachsene können einen Bausparvertrag abschließen. Auch bei den Berufsgruppen können sowohl Azubis, Angestellte, Arbeiter, Beamte, Pensionäre, etc. solch ein Vertrag abschließen.

Kosten des Bausparvertrages

 Die Bausparkasse verlangt grundsätzlich eine Abschlussgebühr. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt i.d.R. zwischen einmalig 1% und 1,6% der vereinbarten Bausparsumme. Diese Gebühr kann entweder mit der Sparrate verrechnet werden oder sofort eingezahlt werden. Ferner können je nach Bausparkasse noch Kontoführungsgebühren anfallen.

Die Laufzeit eines Bausparvertrages

Die Dauer des Ansparprozesses ist je nach Tarif sehr unterschiedlich. Bis zur Zuteilung können zwischen 2 bis 20 Jahren (oder z.T. noch länger) gehen. Dies liegt an den unterschiedlichen Parametern wie z.B. Sparrate/Monat, Einmalanlage, Tilgungshöhe ab Zuteilung, Darlehenszinssatz.

Z.B. benötigt ein Kind mit 3 Jahren noch keine Zuteilung mit 13 Jahren. Für das Kind reicht es, evlt. eine Zuteilung zu bekommen, wenn es 30 ist. In diesem Vertrag wird relativ wenig Guthaben von Nöten sein für eine Zuteilung.

Förderungsmöglichkeiten

 Sowohl der Staat als auch der Arbeitgeber förder das Bausparen

  • Wohnungsbauprämie
  • Arbeitnehmersparzulage
  • Riesterzulagen
  • VL - Zuschüsse (Arbeitgebergefördert)

Die Phasen des Bausparens

Ansparphase

In der Sparphase spart der Bausparer einen regelmäßigen und/oder Einmalbetrag an. Dieses Guthaben wird verzinst und gleichzeitig steigt seine Bewertungszahl an. In der Sparphase erhält er ggf. noch Förderungsmöglichkeiten wie Z.B. Wohnungsbauprämie und/oder Arbeitnehmersparzulage. Je nach Tarif kann der Sparer die Raten verändern, einstellen oder Zuzahlungen machen.

Zuteilungsphase

 Ist der Zuteilungszeitpunkt erreicht, kann sich der Sparer für das Bauspardarlehen entscheiden, den Vertrag als "Sparbuchersatz" beenden oder erst mal nichts tun. Die Zuteilung hängt je nach Bausparkasse und Tarif von einem Mindestguthaben und der Bewertungszahl fest. Die Berechnung der Bewertungszahl erfolgt bei jeder Bausparkasse unterschiedlich.

Tilgungsphase

 Entscheidet sich der Bausparer für das Bauspardarlehen, tilgt er das Darlehen in zuvor festgelegten mtl. Raten. Der Darlehenszinssatz ist dem Bausparer bekannt, denn dieser ist Vertragsbestandteil. Somit hat der Kunde eine Zinssicherheit. Das Darlehen kann, im Gegensatz zu einer "normalen" Baufinanzierung, jederzeit kostenfrei sondergetilgt oder abgerechnet werden.


Die Flexibilität des Bausparvertrages

Vertragsänderung

 Bausparverträge können i.d.R. vertraglich verändert werden, sei es durch eine Teilung, Erhöhung- oder Reduzierung der Bausparsumme oder Guthabenauszahlungen.

Teilung des Bausparvertrages

Hierunter versteht man die Teilung der Bausparsumme als auch des Guthabens und Bewertungszahl. Die letzteren beiden können, je nach Bauspartarif, unverhältnismäßig geteilt werden. Bsp: Eine Bausparvertrag von 100.000€ soll in 70.000€ und 30.000€ Bausparsumme geteilt werden. Das angesparte Guthaben von 30.000€ wird voll auf den 70.000€ übertragen. Damit kann dann der 70.000€ ggf. zugeteilt werden. Der 30.000€ wird dann neu angespart.

Reduzierung des Bausparvertrages

Eine weitere Möglichkeit ist auch den Bausparvertrag zu reduzieren. Z.B. der 100.000€ wird um 30.000€ auf 70.000€ reduziert. Nachteil ist hier aber, dass die 30.000€ unwiderruflich verlorgen gehen. Auch die anteilige Abschlussgebühr wäre somit verloren.

Erhöung des Bausparvertrages

 Die meisten Bausparkassen lassen eine Erhöhung des Bauspartarifs zu, aber nur auf den aktuell gültigen. Stellt also der Sparer fest, dass seine Bausparsumme für sein künftiges Vorhaben zu gering ist, erhöht er die Bausparsumme. In der Regel muss er für die Erhöhung eine Abschlussgebühr bezahlen. Die Bewertungszahl bleibt aber, sofern es sich nicht um eine Tarifumstellung handelt, erhalten.

Änderung & Aussetzen der Sparrate

 Solange der Bausparvertrag nicht einer Finanzierung unterliegt, kann der Sparer (unter Zustimmung der Bausparkasse) die Sparrate verändern als auch aussetzen. Zuzahlungen auf den Bausparvertrag unterliegen in der Regel der Zustimmung der jeweiligen Bausparkasse, i.d.R. werden Sie aber erlaubt. Bei sogn. hochverzinslichen (Guthabenzinssatz) alten Tarifen stimmen die Bausparkassen i.d.R. nicht oder nur teilweise zu.


Steuerliche Betrachtungsweise und Sicherheit

Steuerliche Betrachtungsweise

 Die jährlichen Zinserträge unterliegen der Abgeltungssteuer. I.d.R. werden die Zinserträge der Bausparkassen am Jahresende kumuliert und dem Bausparvertrag gutgeschrieben. Damit eine Versteuerung der Erträge nicht erfolgt, ist ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge notwendig. Jeder Bundesbürger hat einen Freibetrag über alle Banken von 801€, bei Verheirateten 1602€ p.a. zur Verfügung. Verheiratete müssen den Freistellungsauftrag immer gemeinsam unterschreiben. Eine Steueridentifikationsnummer zwingend notwendig.

Einlagensicherung

 Die Sicherung der Einlagen bei den privaten Bausparkassen wird durch verschiedene Einrichtungen gewährleistet. Grundsätzlich gilt, dass Bauspareinlagen privater Anleger, d. h. Guthaben auf Bausparverträgen, bei allen privaten Bausparkassen einschließlich Zinsen in unbegrenzter Höhe gesichert sind.


Möglichkeiten der Bausparmittelverwendung

Möglichkeiten der Bausparmittelverwendung

Gemäß §1 Abs. 3 des Bausparkassengesetzes können Bauspardarlehen für folgende Wohnwirtschaftliche Maßnahmen eingesetzt werden:

  • Die Errichtung, Beschaffung, Verbesserung und Erhaltung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden und von Wohnungen, insbesondere von Eigenheimen und Eigentumswohnungen oder anderen Gebäuden, sowie der Erwerb von Rechten zur dauernden Nutzung von Wohnraum.
  • der Erwerb von Bauland und Erbbaurechten zur Errichtung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden.
  • Maßnahmen zur Erschließung und zur Förderung von Wohngebieten.
  • Die Ablösung von Verbindlichkeiten, die zur Durchführung von Maßnahmen nach den Nummern 1 bis 5 eingegangen worden sind.
  • Die Ablösung von Verbindlichkeiten, die auf einem überwiegend Wohnzwecken dienenden Grundstück ruhen.

Als wohnungswirtschaftliche Maßnahmen gelten die Ablösung von Verbindlichkeiten, die zur Leistung von Bauspareinlagen eingegangen worden sind, sowie gewerbliche Bauvorhaben, wenn sie im Zusammenhang mit dem Bau von Wohnungen oder in Gebieten durchgeführt werden, die dem Wohnen dienen, und wenn sie dazu bestimmt sind, zur Versorgung dieser Gebiete beizutragen.


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